Der WGP - Beirat

Die WGP verfolgt seit jeher konsequent die Umsetzung einer transparenten Gemeindepolitik. Ein wichtiger Schritt hierzu war die Einführung eines Beirates im Jahr 2012. Ergänzend zum Vorstand der WGP hat der Beirat Beratungsfunktion und bildet zusammen mit dem Vorstand den erweiterten Vorstand.
Dies wurde in der Satzung in der Fassung vom 8.3.2012 verankert.

Laut Satzung gehören folgende Personen zum Beirat:

a.   Gemeindevertreter ohne Vorstandsamt
b.   Bürgerliche Mitglieder der Gemeindevertretung
c.   Bis zu fünf weitere wählbare Bürger mit lnteresse an Mitarbeit in Gemeinde auf Vorschlag
      des
 Vorstandes.
d.   Ehrenvorsitzende

Damit können unter Punkt c. Bürger, die Interesse an der Arbeit der WGP und an der Gemeindepolitik haben, sich in den Beirat der WGP wählen lassen. Die Besonderheit des Beirates  ist, dass die Wahl jeweils nur für ein Jahr gilt und nicht wie für den Vorstand der WGP für 4 Jahre, für den Gemeinerat sogar 5 Jahre. Diese Regelung soll interessierten Bürgern den Einstieg in die Kommunalpolitik erleichtern und dient gleichzeitig der WGP durch ein größeres Feedback aus der Einwohnerschaft Padenstedts.